Gut Ding braucht lange Weile ?
Beitrag von S. Scherübl-Meitz
Am 5. Oktober 2021 wurde die Planzeichenverordnung für das Örtliche Entwicklungskonzept im Burgenland von der Bgld. Landesregierung verordnet. Somit steht nun – 2 Jahre, nachdem das ÖEK verpflichtend in das Bgld. RPG 2019 aufgenommen wurde (!) – fest, wie dieses graphisch aufbereitet werden muss bzw. welche Inhalte möglich sind.
Interessant ist der pragmatische Ansatz, dass auch Planzeichen für „zukünftige, nicht absehbare Entwicklungsziele“ entwickelt werden dürfen (§ 2 Abs. 3). Hier wird offenbar bewusst vorweggenommen, das die Zukunft nur bedingt planbar ist.