Das „Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich“ wurde nun vom Land NÖ mit einem Beschluss am 20. Dezember 2022 verordnet und ist seit 23. Dezember 2022 rechtskräftig.
- Durch diese Verordnung werden nun flächig abgegrenzte Zonen in NÖ definiert, in welchen die Widmung Grünland Photovoltaik in einem Ausmaß von über 2ha zulässig sind.
- Zusätzlich gelten unter definierten Voraussetzungen bestimmte vorbelastete Flächen (Flächen, die als Altlasten gemäß Altlastensanierungsgesetz, Flächen mit bestehenden genehmigten Deponien lt. Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Bergbaugebiete) als Zonen für die Widmung Grünland Photovoltaik.
- In der Verordnung werden weiters die maximal zulässige Widmungsflächen in Zonen definiert (10ha) und die Vorgaben für ein Ökologiekonzept, dass ab einer Widmungsfläche von über 5ha notwendig ist definiert.
Hier ein Link zur der aktuellen Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2022/94/20221222
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