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ÄNDERUNG BGLG RPG 2019 und BauG 1997 – SEVESO

Jan. 25, 2024 | Allgemein

Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union muss die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen im Bgld. Raumplanungsrecht nachgebessert werden. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr ergänzend zu den bereits getroffenen Anpassungen im Burgenländischen Raumplanungsgesetz 2019 ein Raumverträglichkeitsprüfungsverfahren für die von der Seveso-III-Richtlinie erfassten Betriebe eingeführt werden. Zudem ist hinsichtlich der baurechtlichen Aspekte des Regelungsgegenstandes die Ergänzung von baurechtlichen Bestimmungen im Burgenländischen Baugesetz 1997 erforderlich. […] Damit wird dem Ziel der verbesserten Überwachung der Ansiedlung von Seveso-Betrieben, der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Erhöhung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Sinne der unionsrechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 23 Buchstabe b Seveso-III-Richtlinie entsprochen.“ (Vorlage der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Jänner 2024, Auszug aus dem Vorblatt)

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