Die Marktgemeinde Neudörfl lud am 03.09.2026 zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein, beim Örtlichen Entwicklungskonzept aktiv mitzumachen. Die Gemeinden sind gemäß dem Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 dazu verpflichtet, ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) zu erlassen. Die Grundlagenforschung und ein Vorentwurf für das neue Konzept liegen bereits vor. Nun wurden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert und eingeladen, den Vorentwurf zu diskutieren und eigene Wünsche und Ideen einzubringen. Wir freuen uns über die rege Beteiligung!

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