Die Kammer der Ziviltechniker:innen veranstaltete am 5. November 2025 einen Informationsabend zum Thema: Nachhaltige Entwicklung & Gestaltung des Stadtraums – Ergebnisse des zt: Workshops „Stadtbild“ mit der Stadt Wien.
Dabei wurden die wesentlichen Inhalte einer gemeinsam erarbeiteten Broschüre als „Handreichung zur Anwendung von § 85 der Bauordnung für Wien“ vorgestellt. In § 85 wird die „Äußere Gestaltung von Bauwerken“ geregelt, welche die einheitliche Gestaltung des örtlichen Stadtbildes nicht stören darf. Die Unterlagen sollen dazu beitragen, eine nachvollziehbare und qualitätsvolle Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sicherzustellen.
Die Broschüre bestätigt die Methodik der bisherigen gutachterlichen Tätigkeit der Büro Dr. Paula ZT-GmbH in Ortsbildfragen und speziell betreffend § 85 der Bauordnung für Wien, mit der wir zuletzt im August 2020 das Verwaltungsgericht Wien überzeugen konnten (siehe Referenzprojekt). § 85 gilt nämlich auch, wenn es um die Zulässigkeit des Abbruchs von Gebäuden geht, die vor 1945 errichtet wurden. In diesem Fall ist zu prüfen, ob an der Erhaltung des Gebäudes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öfentliches Interesse besteht – oder nicht.
Wer über die „Handreichung“ hinaus also Unterstützung und Beratung in Orts- und Stadtbildfragen sucht, ist bei uns gut aufgehoben! Oft reicht eine Vorprüfung aus, um Festzustellen, ob z.B. ein Abbruch überhaupt argumentierbar wäre.

