Aufgrund von Stellungnahmen wurde der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) der Gemeinde Stotzing im Burgenland abgeändert. Die Änderungen umfassen jedoch keine wesentliche Veränderung der Planungs- und Entwicklungsfestlegungen des ersten Entwurfs, sondern vielmehr formale Änderungen. Das Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 sieht hierfür eine neuerliche öffentliche Auflage des Entwurfs für zwei Wochen vor. Der Beschluss des ÖEKs ist am 25. September 2025 geplant!
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NEUERLICHE AUFLAGE ÖEK STOTZING
