PROJEKT
Gutachten, Beratungstätigkeit | Stadtplanung | Ortsplanung
GUTACHTEN §§ 60 (1) UND 85 BO FÜR WIEN
Wirkung des Bestandsgebäudes von vor 1945 auf das örtliche Stadtbild
In der Stadt Wien, im 14. Wiener Gemeindebezirk, liegen für ein Grundstück in der KG Hütteldorf eine Baubewilligung der MA37 sowie eine positive Stellungnahme der MA19 vor. Aufgrund der aktuellen Rechtslage auf Basis der Novellierung der Bauordnung für Wien im Sommer 2018 ist für das Bestandsgebäude auf dem ggst. Grundstück, welches vor 1945 errichtet wurde, jedoch zusätzlich eine Abbruchbewilligung einzuholen. Gemäß § 60 Bauordnung für Wien wurde daher untersucht, ob an der Erhaltung des Bestandsgebäudes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öffentliches Interesse besteht. Dabei wurde vor allem die Eingliederung des ggst. Bestandsgebäudes in das örtliche Stadtbild im Detail betrachtet und darüber hinaus die Frage geklärt, ob tatsächlich ein schützenswertes Stadtbild vorhanden ist bzw. das örtliche Stadtbild durch den Abbruch des Einfamilienhauses wesentlich beeinträchtigt würde. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte die fachliche Einschätzung des Gutachtens am 26.08.2020 und bewilligte den Abriss des ggst. Gebäudes.
Land
Wien
Auftraggeber
MEMA Immobilien GmbH

