PROJEKT

ORTSKERN POTZNEUSIEDL

Seit der Novellierung des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 2005, LGBl. 52/2008 wird für Bauten innerhalb des Ortskerns eine höhere Wohnbauförderung gewährt. Dieser so genannte "Ortskernzuschlag" wird in Form eines Förderungsdarlehens bei Kauf, Errichtung oder Sanierung von Gebäuden gewährt. Die Abgrenzung des Ortskerns soll gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch ein Gutachten eines Ziviltechnikers oder eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung erfolgen, das feststellt welche Objekte und Freiflächen als für den "Ortskern" besonderes erhaltenswert sind. Das erstellte Gutachten durch das BÜRO DR. PAULA hat die Abgrenzung des Ortskerns für die Gemeinde Potzneusiedl anhand nachvollziehbarer Kriterien festgelegt.

Auftraggeber

Gemeinde Potzneusiedl

Bearbeitung

  • Ortskern PotzneusiedlOrtskern Potzneusiedl
GRUPPE PLANUNG
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