Der Bgld. Landtag hat mit der jüngsten Novelle des Bgld. RPG 2019 beschlossen, dass die Baulandmobilisierungsabgabe für unbebautes Bauland (zwar nicht bereits für die Jahre 2022 und 2023, aber) erstmalig ab 1. Jänner 2024 fällig wird. Die Gemeinden und wir sind gespannt, ob die Maßnahme – trotz der zahlreichen und weitreichenden Ausnahmen (zB für Enkelkinder bis zum 45. Lebensjahr) – greifen wird.