Das Land Niederösterreich hat das NÖ Raumordnungsgesetz im letzten Jahr gleich zweimal abgeändert.
Im Zuge der Novelle werden einige Änderungen im Raumordnungsgesetz vorgenommen, die Auswirkungen auf die Örtliche Raumplanung haben.
Die aktuellen Novellen des Raumordnungsgesetzes sind seit 1. Jänner 2026 rechtskräftig.
Die wichtigsten Änderungen der aktuellen Novelle werden im Folgenden kurz zusammengefasst:
- Im § 13 wurden zu den Örtlichen Entwicklungskonzepten neue Vorgaben zur Bearbeitung der Grundlagen definiert. Dazu wurden einige Planungsrichtlinien aus dem §14 zu den Regelungen bezüglich des Örtlichen Entwicklungskonzeptes verschoben.
- In § 20 erfolgte eine Neudefinition der Widmungsart „Grünland-Windkraftanlagen“ & „Grünland-Photovoltaikanlagen“. Es wurde die Möglichkeit geschaffen in der Widmungsart auch Speicheranlagen zu errichten. Weiters wurde im § 20 eine neue Widmungsart „Grünland-Batteriespeicheranlagen“ eingefügt. In dieser Widmung können Speicheranlagen mit einer Entladeleistung vor mehr als 1MW oder einer Speicherkapazität von mehr als 2MW errichtet werden.
- Die § 24 und § 25 sowie § 25a hinsichtlich der Verfahren zur Erstellung und Abänderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes (Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) wurden maßgeblich abgeändert, wodurch sich in Zukunft wesentliche Änderungen hinsichtlich des Verfahrensablaufs ergeben.Im § 14 Flächenwidmungsplan wurden die Planungsrichtlinien um die für das Örtliche Entwicklungskonzept relevanten Planungsrichtlinien reduziert und nur noch auf den Flächenwidmungsplan ausgerichtet.
- Gemäß § 29 darf ein Bebauungsplan für Teilbereiche erstellt und ersatzlos aufgehoben werden.
Laut § 30 dürfen nun allgemeine Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels in den Bebauungsplanes aufgenommen werden.
Zu einzelnen Änderungen oder für laufende Verfahren wurde vom Land NÖ leider keine Übergangsbestimmungen vorgesehen, sodass es nun bei laufenden oder folgenden Verfahren Handlungsbedarf (z.B.: Anpassungen, Änderungen, Ergänzungen beim Beschluss oder Neuauflagen) geben kann.
Wir bemühen uns laufend über diverse Kanäle (Kammer, Land NÖ, Vorträge, Nachfragen, Erfahrungswerte, …) möglichst rasch Klarheit über den Umgang mit den neuen Rahmenbedingungen zu erhalten. Es wird jedoch erfahrungsgemäß einige Zeit benötigen, bis Verfahren wieder klar strukturiert ablaufen. Wir bitten daher jetzt schon um ihr Verständnis.
Um einen genaueren Überblick über alle geänderten Textpassagen zu erhalten, haben wir außerdem wieder ein Dokument des neuen Raumordnungsgesetzes erstellen, in dem alle inhaltlichen Änderungen markiert wurden. Hier die Datei zum Download: NÖROG_LGBl_94_104_2025_PAULA
Für Fragen zu Details der Änderungen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

