PROJEKT
Raumverträglichkeit | Umweltverträglichkeit | Regionalplanung | Landesplanung | Regionalplanung und regionale Entwicklungskonzepte | Strategische Umweltprüfung (SUP)
Regionalprogramm Salzburger Seenland
1. Änderung
Mit Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 04.09.2025 wurde das Regionalprogramm Salzburger Seenland in der Fassung der 1. Änderung für verbindlich erklärt. Somit tritt dieses mit 01.10.2025 in Kraft und ersetzt die Stammfassung aus dem Jahr 2004. Gemäß Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 idgF (ROG 2009) sind Regionalprogramme alle 15 Jahre hinsichtlich der Umsetzung und Wirkung der darin getroffenen Festlegungen zu überprüfen. Außerdem sind Entwicklungsprogramme abzuändern, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der Planungsgrundlage kommt oder wichtige öffentliche Interessen berührt werden. Somit war auch das neue Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2022 (LEP 2022) bei Überarbeitung des Regionalprogrammes zu berücksichten. Die Arbeiten wurden Ende 2020 mit der Evaluierung und Gemeindeinterviews begonnen. Es gab Regionalarbeitskreise zu den Themen Mobilität/Mikro ÖV und Energie. Mitte 2022 wurde das Verfahren zur Strategischen Umweltprüfung mit dem Ansuchen um Bekanntgabe der unerlässlichen Untersuchungen beim Land Salzburg eingeleitet. Im Oktober 2022 erfolgte eine Ergänzung von PV-Eignungszonen im Regionalprogramm Entwurf auf Basis der Vorgaben des neuen LEP 2022. Im November 2023 wurde der Entwurf des Regionalprogramms unter Berücksichtigung der im Hörungsverfahren eingelangten Stellungnahmen vom Regionalforum beschlossen und an das Amt der Salzburger Landesregierung zur Verordnungserlassung übermittelt. Die Bearbeitung erfolgte von der Büro Dr. Paula ZT-GmbH gemeinsam mit Snizek+Partner.
Land
Salzburg
Auftraggeber
Regionalverband Salzburger Seenland