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UVP-G NOVELLE IN KRAFT

Apr. 12, 2023 | Allgemein, Neuigkeiten

Die UVP-G Novelle 2023 ist mit 23. März 2023 in Kraft getreten!

Um die Klimaziele schneller zu erreichen, sollen UVP-Verfahren für Vorhaben der Energiewende künftig schneller durchgeführt werden. In der UVP-G-Novelle sind Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vorgesehen, insbesondere Möglichkeiten zur besseren Strukturierung der Verfahren. Zudem wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Ebenso erfolgen Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei Beschwerdevorbringen. Auch den Erfordernissen des Klimaschutzes sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs soll durch detaillierter formulierte Bestimmungen Rechnung getragen werden. Ziel der überarbeiteten Tatbestände ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist.

Adaptierungen bei Tatbeständen zu Abfallbehandlungsanlagen, Seilbahnen, Schigebieten, Städtebauvorhaben, Industrie- und Gewerbeparks, Beherbergungsbetrieben, Einkaufszentren, Parkplätzen, Bergbauanlagen, Wasserkraftwerken, Bodenentwässerungsanlagen, Intensivtierhaltungsanlagen, Rodungen und Trassenaufhieben, Verarbeitungsanlagen für Elastomere sowie neue Tatbestände für Logistikzentren.

Windkraftanlagen können nun auch ohne überörtliche Zonenplanungen der Länder genehmigt werden, wenn die Gemeinden dem auf ihrem Gemeindegebiet zustimmen.

Für eine tatsächliche Beschleunigung der UVP-Verfahren braucht es zudem mehr personelle Ressourcen und einen Pool an Sachverständigen.

Beitrag von: Susanne Scherübl-Meitz
Bild: de.serlo.org/86315/verfassungsorgane

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