PROJEKT

Gutachten, Beratungstätigkeit | Stadtplanung | Ortsplanung

STELLUNGNAHME §§ 60 (1) UND 85 BO FÜR WIEN

Wirkung des Bestandsgebäudes von vor 1945 auf das örtliche Stadtbild

In der Stadt Wien, im 14. Wiener Gemeindebezirk, liegen für ein Grundstück in der KG Hütteldorf eine Baubewilligung der MA37 sowie eine positive Stellungnahme der MA19 vor. Aufgrund der aktuellen Rechtslage auf Basis der Novellierung der Bauordnung für Wien im Sommer 2018 ist für das Bestandsgebäude auf dem ggst. Grundstück, welches vor 1945 errichtet wurde, jedoch zusätzlich eine Abbruchbewilligung einzuholen. Gemäß § 60 Bauordnung für Wien wurde daher untersucht, ob an der Erhaltung des Bestandsgebäudes infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öffentliches Interesse besteht. Dabei wurde vor allem die Eingliederung des ggst. Bestandsgebäudes in das örtliche Stadtbild im Detail betrachtet und darüber hinaus die Frage geklärt, ob tatsächlich ein schützenswertes Stadtbild vorhanden ist bzw. das örtliche Stadtbild durch den Abbruch des Einfamilienhauses wesentlich beeinträchtigt würde.

Country

Wien

Client

MEMA Immobilien GmbH